Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von DJ-TiM-HANNOVER.de:

Für sämtliche Verträge, Lieferungen und Leistungen von DJ-TiM-HANNOVER.de gelten die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB’s):

§ 1 Allgemeines / Geltungsbereich

(1) Meine Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Sie gelten für alle meine Angebote, Lieferungen und Leistungen. Soweit der Auftraggeber bei Vertragsschluss keine Möglichkeit zur Kenntnisnahme hatte, finden sie gleichwohl Anwendung, wenn der Auftraggeber sie aus früheren Geschäften kannte oder kennen musste.

(2) Entgegenstehende, von meinen Geschäftsbedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers erkenne ich nicht an. Führe ich in Kenntnis solcher Geschäftsbedingungen des Auftraggebers die mir obliegende Lieferung oder Leistung aus, erkenne ich damit auch solche Bedingungen des Auftraggebers nicht an, denen meine Geschäftsbedingungen nicht widersprechen.

(3) Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Alle künftigen Änderungen zu diesem Vertrag sind schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.

§ 2 Angebot – Vertragsschluss

(1) Meine Angebote sind freibleibend, sofern nicht ein anderes bestimmt ist.

(2) Ist die Bestellung des Auftraggebers ein Angebot zum Vertragsschluss, so kann ich dieses innerhalb von 14 Tagen annehmen.

(3) An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, Konzepten, Angeboten, Fotografien, Grafiken, Texten und sonstigen Unterlagen behalte ich mir sämtliche Eigentums und Urheberrechte vor. Dies gilt insbesondere für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte oder ihrer Bearbeitung oder Veränderung bedarf der Auftraggeber meiner ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Nutzt der Auftraggeber ohne unsere Zustimmung Unterlagen, an denen mir das Urheberrecht zusteht, ist der Auftraggeber zur Unterlassung und Schadensersatz sowie zur Zahlung eines angemessenen Honorars verpflichtet.

§ 3 Preise – Zahlungsbedingungen

(1) Die Anzahlung des Auftraggebers ist sofort fällig. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass er 14 Tage nach Zugang der Rechnung in Verzug gerät.

(2) Die Zahlung des Restbetrages erfolgt spätestens am Tage der Veranstaltung in bar, kann jedoch auch vorab per Überweisung erfolgen.

§ 4 Leistungserbringung / Mitwirkung

(1) Maßgeblich für die Leistungserbringung ist allein die Auftragsbestätigung. Meine Abbildungen/ Fotos und Beschreibungen etc. in den Prospekten, auf den Flyern und im Internet von DJ-TiM-HANNOVER.de dienen lediglich der Illustration und sind nur „Näherungsangaben“. Eine Gewähr für die Einhaltung wird nicht übernommen.

(2) Der Beginn der von mir angegebenen Leistungszeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen und die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

(3) Höhere Gewalt oder bei mir oder unseren Lieferanten oder Subunternehmern eintretende Verhinderungen, z.B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen, Unwetter, Verkehrsbehinderungen; Krankheit etc, die mich ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, die Leistung zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Fristen zu liefern, verändern die von uns genannten Leistungszeiten um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörung. Führt eine entsprechende Störung zu einem Leistungsaufschub von mehr als 3 Stunden, ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

(4) Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfanges seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Kaufgegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderung für den Besteller zumutbar ist.

(5) Bestellt der Auftraggeber nach Erteilung der Leistungen geänderte oder weitergehende Leistungen, hat er für den Fall der Annahme dieser Vertragsänderungen durch mich die entstehenden Kosten zu erstatten und eine ortsübliche und angemessene Vergütung zu zahlen.

(6) Alle anfallenden Steuern, Abgaben, GEMA-Gebühren u. ä. trägt der Auftraggeber. Er versichert, dass der Veranstaltungsdurchführung keine sonst wie gearteten bau- oder feuerpolizeilichen Auflagen entgegenstehen. Sämtliche diesbezügliche Genehmigungen hat der Kunde zum Schutze der Veranstaltung auf seine Kosten einzuholen.

§ 5 Verzug

(1) Ich hafte aus Verzug nach den gesetzlichen Bestimmungen,
– soweit der zugrunde liegende Auftrag ein Fixgeschäft im Sinne der §§ 361 BGB, 376 HGB beinhaltet;
– sofern infolge eines von mir zu vertretenden Leistungsverzuges das Interesse des Auftraggebers an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist;
– sofern der Leistungsverzug auf einer von mir zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht.

(2) Ich hafte nach den gesetzlichen Bestimmungen, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden,
– wenn der Leistungsverzug auf einer von mir zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht;
– soweit der von mir zu vertretende Leistungsverzug auf der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht.

(3) Beruht mein Leistungsverzug lediglich auf der schuldhaften Verletzung einer nicht wesentlichen Vertragspflicht, ist der Anspruch des Auftraggebers auf 20 % des Vertragspreises begrenzt.

§ 6 Gefährdung der Leistung / Insolvenz

(1) Wird nach Abschluss des Vertrages für mich erkennbar, dass die (weitere) Erfüllung des Vertrages durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, bin ich berechtigt, die Erbringung von Vorleistungen aus diesem Vertrag zu verweigern bis die entsprechende Gegenleistung von dem Auftraggeber bewirkt oder Sicherheit für diese leistet.

(2) Ich bin berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder diesen fristlos zu kündigen, wenn der Auftraggeber trotz angemessener Nachfrist zur Erbringung der entsprechenden Gegenleistung Zug um Zug oder Leistung der Sicherheit nicht nachkommt.

(3) Ist der Auftraggebers zahlungsunfähig oder überschuldet, wird über sein Vermögen die Eröffnung des Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens beantragt oder ein solches eröffnet, bin ich ohne Setzung einer Nachfrist berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder fristlos zu kündigen.

(4) Kündigen oder trete ich nach Absatz 2 oder 3 zurück, kann ich von dem Auftraggeber Schadensersatz statt der Leistung oder Aufwendungsersatz fordern.

§ 7 Haftung von mir

(1) Ich hafte nicht für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten betreffen oder ich für die Erfüllung dieser Pflicht oder den durch die Pflichtverletzung nicht eingetretenen Erfolg eine Garantie übernommen habe.

(2) Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, soweit der Schaden in einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit besteht oder Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz betroffen sind.

(3) Ich verfüge über eine Betriebshaftpflichtversicherung. Soweit diese eintritt, gilt der Haftungsausschluss gem. Absatz 1 dieses Paragraphen mit der Maßgabe nicht, dass der Schadensersatzanspruch in jedem Einzelfall lt. den Versicherungsbedingungen begrenzt ist.

(4) Jegliche Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer grob fahrlässigen deliktischen Handlung meinerseits ist auf den für mich vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(5) Für die fehlerhafte Arbeit von beigestelltem Personal hafte ich nicht, sofern ich nicht meine Aufsichtspflicht verletzt oder fehlerhafte Anweisungen gegeben habe.

§ 8 Haftung des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle üblichen und notwendigen Versicherungen für die Veranstaltung abzuschließen (insbesondere Veranstalterhaftpflicht) und auf Anforderung von mir eine Versicherungsbestätigung zu erteilen. Der Auftraggeber tritt hiermit seine Ansprüche gegen die Versicherung an mich ab. (Privatveranstaltungen, also Hochzeiten, Geburtstage etc. sind von Punkt 1 ausgenommen.)

(2) Ist eine Versicherung der Veranstaltung nicht vom Auftraggeber abgeschlossen worden, haftet der Auftraggeber in vollem Umfang.

(3) Für Umstände, die den Abbruch der Veranstaltung, z. B. durch randalierende Gäste, notwendig machen, haftet der Auftraggeber. Insbesondere wird er nicht von der Pflicht der Zahlung des vereinbarten Honorars frei. Für durch Gäste verursachte Schäden an meinem persönlichen Eigentum haftet der Auftraggeber.

(4) Der Auftraggeber haftet für meine Sicherheit und meines Eigentums für die Zeit meiner Anwesenheit am Veranstaltungsort und haftet für Schäden, die ohne mein Verschulden entstehen.

(5) Für etwaige Schäden, die durch Nichteinhaltung der Bühnenanweisung / Technikanforderung entstehen, haftet der Auftraggeber.

(6) Tritt der Auftraggeber vom Veranstaltungsvertrag zurück oder verweigert aus anderem Grund die Annahme der Leistung von mir, hat der Auftraggeber Ersatz für die entstandenen Aufwendungen und auch die geminderten Möglichkeiten einer anderweitigen Veranstaltungsdurchführung nach den folgenden Bestimmungen zu zahlen:

– bis 30 Tage vor Veranstaltungbeginn 30 % des Rechnungsbetrages
– bis 20 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50 % des Rechnungsbetrages
– bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn 70 % des Rechnungsbetrages
– bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn 90 % des Rechnungsbetrages
– bis 0 Tage vor Veranstaltungsbeginn 100 % des Rechnungsbetrages

Dem Kunden bleibt es in den oben genannten Fällen unbenommen, nachzuweisen, dass ein wesentlich niedrigerer oder gar kein Schaden entstanden ist.

§ 9 Datenschutz

(1) Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine DJ-TiM-HANNOVER.de im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugehenden persönlichen Daten per EDV gespeichert und verarbeitet werden. Die Daten werden streng vertraulich behandelt und an Dritte nicht weitergegeben.

(2) Der Kunde verpflichtet sich hiermit ausdrücklich, keinem Dritten Auskunft über vereinbarte Entgelte zu geben.

§ 10 Gerichtsstand – Erfüllungsort

(1) Sofern der Besteller Vollkaufmann ist, ist mein Geschäftssitz Gerichtsstand; ich bin jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohn- oder Geschäftssitzgericht zu verklagen.

(2) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist mein Geschäftssitz Erfüllungsort.

b) Tritt ein Schadensereignis im Machtbereich eines Dritten (Nebengewerke, Zulieferer etc.) ein, so haftet DJ-TiM-HANNOVER.de nur in dem Umfang, in dem der Dritte auch gegenüber DJ-TiM-HANNOVER.de haften.

(3) Für alle Rechtsbeziehungen zwischen mir und dem Besteller aus diesem Vertrag gilt unter Ausschluss ausländischen Rechts nur das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien maßgebende Recht an mein Sitz (Deutsches Recht). Die Geltung des UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.

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